Die neuesten 5 Einträge

  • PV-Dachanlagen böse? Das Argument Netzentgelte (und eine Anmerkung zu Strompreiszonen)

    Der geplante Wegfall der Einspeisevergütung für Dachanlagen wird mit der Belastung der Netze begründet. Ich habe im vorigen Blogeintrag schon illustriert, wie ein netzdienliches Einspeiseprofil ohne Direktvermarktung angereizt werden könnte. Nun betrachte ich die Diskussion um die Netzentgelte.

    Die Netze zu errichten und zu betreiben/pflegen kosten einen Haufen Geld. Die Leitung muss da liegen, egal ob ich sie ständig nutze oder nur hin und wieder. Wobei es im Verteilnetz den Gleichzeitigkeitsfaktor gibt, je mehr Anschlüsse von einer Leitung bedient werden, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass alle gleichzeitig die Anschlussleistung ausschöpfen, daher kann die Leitung bei minimalem Risiko überbucht werden.

    Es schien ausreichend, beispielsweise für hundert Haushalte die Anschlussleistung von zwölf bereitzustellen. Sind elektrische Durchlauferhitzer vorhanden, wird etwas großzügiger geplant. Die Energiewende mischt hier aber die Karten neu, an einem kalten Wintertag könnten eine Vielzahl von Wärmepumpen gleichzeitig stundenlang auf Volllast laufen, oder gar die Heizstäbe zum Einsatz kommen. Abends könnten viele Elektroautos gleichzeitig das Laden anfangen. Deshalb wurde die Fähigkeit erst zur Abschaltung, dann zum Dimmen geschaffen: §14a EnWG.

    Aber es besteht kein Zweifel, dass die Verteilnetze ausgebaut werden müssen, um die Energie zu transportieren, die wir früher aus Heizöl, Gas oder Benzin und Diesel gezogen haben - glücklicherweise ist Strom viel effizienter und schon etwa ein Viertel elektrischer Energie ersetzt die Fossilen. Außerdem sind erneuerbare Erzeugungsanlagen nicht beliebig im Land platzierbar, von den geeigneten Standorten brauchen wir Leitungen ins Netz und ggf. durchs Land. Das alles wird über den Preisbestandteil “Netzentgelte” im Strompreis bezahlt.

    Als Preisgrundlage kommen grundsätzlich drei Maße in Frage:

    • Grundpreis: ein fester Preis für den Anschluss, ganz unabhängig von der Nutzung;
    • Leistungspreis: der Preis hängt von der höchsten genutzten Leistung innerhalb eines Betrachtungszeitraums ab;
    • Arbeitspreis: der Preis hängt von der entnommenen Energiemenge (kWh) ab.

    Der Leistungspreis konnte früher nur mit einem aufwändigeren Meßgerät ermittelt werden. Diese lohnte sich nur bei Großverbrauchern der Industrie einzubauen. Für Haushalte bleibt also nur Grundpreis oder Arbeitspreis. Man wollte aber den Grundpreis nicht abschreckend hoch machen, daher blieb nur die Option, für Haushalte den größten Teil der Netzentgelte auf den Arbeitspreis umzulegen. Damit wird auch Energiesparen gefördert, was ja ein volkswirtschaftlich wünschenswertes Ziel ist.

    Bei reinen Verbrauchern kann man auch in etwa davon ausgehen, dass der durchschnittliche Verbrauch und die Belastung des Stromnetzes eng zusammenhängen, es ist also fair, und Wenigverbraucher zahlen nur einen geringen Betrag für das reine Vorhandensein des Stromanschlusses. Diese Betrachtung kippt aber, wenn die Nutzerschaft sich auf Prosumer, also Haushalte mit eigener PV, die viel Eigenverbrauch haben, im Sommer womöglich überflüssigen Strom einspeisen, aber im Winter ähnlich viel, oder aufgrund ihrer veränderten Gewohnheiten (“billiger Strom”, Rebound-Effekt) sogar mehr Strom aus dem Netz beziehen, aber in Jahressumme einen deutlich niedrigeren Strombezug haben, einerseits und weiterhin reine Verbraucher ohne PV andererseits verteilt. Hier zahlen die reinen Verbraucher einen Teil der Netzkosten für die Prosumer mit. Das ist die Logik, warum Netzentgelte auf den Eigenverbrauch oder andere Ausgleichszahlungen diskutiert werden, obwohl das nach der naiven Betrachtung: “was willst du von mir, mein Eigenverbrauch durchläuft das Netz doch garnicht?!” unlogisch erscheint.

    Wie kann es nun weitergehen?

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  • ein paar Gedanken zu KI

    Über KI ist eigentlich schon genug geschrieben worden, von Leuten, die das besser können als ich. Warum also dieser Eintrag? Neulich ist mir über die Plattform ZDFmitreden ein Fragebogen geschickt worden, der diverse Einschätzungen und Meinungen im Themenfeld “KI” abgefragt hat. Dabei hat er nicht definiert, was mit KI gemeint ist, und die Fragen waren auch teilweise mit “KI” und teilweise mit “Automatisierung” formuliert.

    Neben den Multiple-Choice Antworten habe ich mich auch in den Freitextfeldern ausgetobt und möchte die Texte hier festhalten. Mit “ihr” sind also die Fragesteller dieser Umfrage gemeint. Ich habe jetzt beim Durchlesen ein paar Korrekturen und Ergänzungen vorgenommen.

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  • Referenzertragsmodell ist sinnvoll!

    Ich habe gerade eine Tirade für die Beibehaltung des Referenzertragsmodells geschrieben, die ich auch hier festhalten möchte.

    Das Referenzertragsmodell führt dazu, dass der im Ausschreibungsverfahren gebotene und hoffentlich bezuschlagte Strompreis für die tatsächliche Windenergieanlage mit einem Standortfaktor korrigiert wird, der die Windhöffigkeit, also das Windangebot am Standort, mit einem definierten Referenzstandort ins Verhältnis setzt. So wird ein Ausgleich dafür geshcaffen, dass auch an windschwächeren Standorten Windenergie wirtschaftlich gewonnen werden kann. Die “Blackrot” Koalition hat sich schon im Koalitionsvertrag vorgenommen, diese Regelung zu überprüfen, und Ministerin Reiche will sie natürlich gerne ganz abschaffen.

    Ich meine, es sollte beibehalten werden, und erkläre hier warum:

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  • Strommarkt: PV-Einspeisung in der Niederspannung netzdienlich und einfach gestalten

    Die schon länger diskutierte Direktvermarktungspflicht ist meiner Meinung nach nicht unbedingt die Katastrophe für die PV-Entwicklung, als die sie teilweise verschrieen wird. Aber sie ist eine Kostenbelastung für kleine Prosumer (so nennt man die Doppelrolle Produzenten-Verbraucher, englisch aus Producer-Consumer zusammengezogen) wie Eigenheimbesitzer und andere Dachflächeneigner. Denn die Direktvermarkter verlangen eine Grundgebühr für die Vertragsverwaltung und ggf. Gerätemiete für ihre Steuerbox, die zunächst vom Stromerlös bezahlt werden muss, bevor damit die Anlage refinanziert werden kann.

    PV-Errichter müssen daher abwägen: will ich auf Eigenverbrauch optimieren, daher meine PV kleiner und meine Batterie größer dimensionieren und den restlichen Strom vielleicht verschenken, oder baue ich erst recht so groß wie möglich, damit die neuen Kosten nicht so stark ins Gewicht fallen?

    Vor allem aber ist die Direktvermarktungspflicht ein Bürokratiemonster, und steht damit dem aktuellen Regierungsziel des Bürokratieabbaus genau entgegen! Denn neben dem Verteilnetzbetreiber (VNB) = oft der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB), dem Stromlieferanten (den man ja frei wechseln kann, manche machen das jährlich), manchmal dem wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) bedient jeder Stromzähler noch einen weiteren Vertragspartner, eben den Direktvermarkter (DV). Das ist lästig für die Prosumer, es ist aber auch eine Belastung für den Messstellenbetreiber, häufig also den VNB, der die SmartMeter-Messwerte entsprechend in Echtzeit weiterleiten muss und nach der reinen Lehre auch die Befehle des Direktvermarkters über sein SmartMeter-Gateway – schließlich will der Direktvermarkter sein virtuelles Kraftwerk auch steuern können. Außerdem ist die wirtschaftliche Zielsetzung eines Direktvermarkters nicht unbedingt netzdienlich, sondern kann zu verstärkten Last- und Einspeisespitzen führen, wenn alle seine Vertragsanlagen dessen Strategie gleichzeitig ausführen. Das ganze zwischen dutzenden Direktvermarktern und über 800 teilweise winzigen VNB, von denen einige heute schon mit der Bedienung der Vielzahl von Schnittstellen überfordert sind und nicht alle Prozesse digitalisiert haben. Der VNB muss sich beim Anschluss einer PV vergewissern, dass ein DV-Vertrag besteht – neben den technischen Prüfung über die Eignung des Anschlusses. Und was ist, wenn der gekündigt wird, oder wenn der DV pleite geht? Mit der Direktvermarktungspflicht fällt der “default” wie ich als Informatiker sage, also der Standardfall weg, bzw. wird zum Ausnahmefall, wie die Grundversorgung in Verbrauchsrichtung – die ist in der Regel schlechter als jeder auch vom örtlichen Stromlieferanten angebotene Wahltarif.

    Fakt ist aber auch, eine zeitunabhängige Vergütung von PV-Strom (mittlerweile mit Negativpreis-Pausen und entsprechender Nachholzeit – das ist aber nur “ein Pflaster” und sichert noch keine Netzdienlichkeit) passt schlecht zu einem effizienten Stromsystem, das auf Erneuerbaren beruht, und das wollen wir doch eigentlich alle.

    Ich will hier einen schlankeren Entwurf skizzieren, der nach meinem Dafürhalten zukunftssicher und ausreichend netzdienlich ist.

    Meine Idee ist folgende:

    • bei der Inbetriebnahme reicht es, die Anlage im Marktstammdatenregister einzutragen (wie bei Balkonsolar heute). Die zentralen Angabe bei der Eintragung ist die maximale Einspeiseleistung, die PV-Maximalleistung ist nachrangig. Danach darf man sofort mit einer gedeckelten Leistung einspeisen – sagen wir 25% der vereinbarten Leistungsbereitstellung, bei einem normalen Hausanschluss (3x50A, 30kW) sind das immerhin 7,5kW – und zwar prinzipiell rund um die Uhr.
    • innerhalb einer Frist von 2 Monaten muss der VNB die tatsächlich maximal mögliche Einspeisung am Anschluss mitteilen. Die wird davon abhängen, wieviele Einspeiser schon an gleichen Trafoabgang dranhängen und welche Auslastung dieser Leitung er in Einspeiserichtung bisher beobachtet hat. Idealerweise wäre es die volle Anschlussleistung (bzw. die angefragte Einspeiseleistung, wenn niedriger), aber die Niederspannungs-Leitungen zwischen Trafo und Kunden sind auf einen gewissen Gleichzeitigkeitsfaktor ausgelegt, von dem man bei der Einspeisung nicht ausgehen kann. Dynamisch kann er dann im Betrieb ein Dimmsignal für Erzeugung über das SmartMeter senden, wenn die Leitung in Einspeiserichtung voll ist. Dieses muss das HEMS beachten.
    • wenn ein SmartMeter vorhanden ist, wird vom VNB immer der Börsenstrompreis (Day-Ahead) vergütet. Dazu kommt ein EE-Bonus je nach Maximalleistung, z.B. 1ct/kWh bis 10kW, 0,6ct/kWh bis 30kW, 0,3ct/kWh darüber. Mit Maximalleistung ist hierbei die maximale konfigurierte AC-Einspeiseleistung gemeint. Die PV-Leistung in kWp wird zwar ebenfalls im Marktstammdatenregister angemeldet, ist aber nur für die Statistik.
    • Es fallen weder Fixkosten noch Netzentgelte an.
    • wenn kein SmartMeter vorhanden ist, dann leistet der VNB eine zeitunabhängige Vergütung mit dem Börsendurchschnittspreis innerhalb der Ableseperiode des Zählers (in der Regel Kalenderjahr – jedenfalls besteht mein VNB/gMSB sogar fürs Balkonkraftwerk auf eine Ablesung zum Jahreswechsel). Das ist ein gewisser, aber verkraftbarer Nachteil für den VNB – und damit ein Anreiz, SmartMeter auszurollen.
    • der Großteil der Vergütung ergibt sich aus dem bezahlten Börsenpreis, der Umfang der EE-Subvention ist im Vergleich zur bisherigen Festvergütung minimal. Praktisch muss kein Nachweis geführt werden, was für ein Strom eingespeist wird, ob direkter PV-Strom, batteriegepufferter PV-Strom, oder gespeicherter Strom aus Netzbezug. Denn letzterer dürfte wegen der Netzentgelte und anderen Kostenbestandteile beim Bezug nur in Extremfällen lohnend sein. Die BNetzA hat mit der Pauschalregelung in MiSpeL eine Argumentation geliefert, die hier herangezogen werden kann.
    • die Vergütung für eingespeisten Strom ist von der Umsatzsteuer befreit. Das dient dem Bürokratieabbau: da der VNB umsatzsteuerpflichtig ist, könnte er die MWSt seinerseits als Vorsteuer absetzen, es macht also per Saldo keinen Unterschied. Aber so spart man sich, dass Prosumer für den Strom Umsatzsteuer erklären und abführen müssen, egal ob sie z.B. als Freiberufler oder Gewerbetreibender anderweitig umsatzsteuerpflichtig sind. Der VNB muss keine Fallunterscheidung durchführen, keine UstID erfassen.
    • die Annahme, dass PV-Anlagen im Privateigentum keine einkommensteuerpflichtigen Erträge abwerfen, bleibt bestehen. Das erspart die Anmeldung von Kleingewerben und damit Aufwand beim Finanzamt.

    Wie komme ich auf diese Regeln? Hier eine Erläuterung.

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  • Energiespar-Howto: Albedo v4 - Lowcost solarthermische Fassade

    Die Anfänge meines Albedo-Projekts habe ich in einem früheren Eintrag beschrieben. Ich will nicht alles hier wiederholen, nur ganz kurz: ich fange mit einer schwarzen Oberfläche (Molton, ein dicker Baumwollstoff, 300g/m²) Sonneneinstrahlung an der Außenseite meiner ungedämmten Außenwand auf, und schirme die gewonnene Wärme durch eine transparente Schicht von der Außenluft ab. Der Wandaufbau leistet nebenbei ein gewisses Maß an Dämmung.

    Detail des Albedo v4 Aufbaus: vor der Außenwand sind Molton, Tragbretter, Stegplatten und Deckbretter geschichtet

    Detail des Albedo v4 Aufbaus: vor der Außenwand sind Molton, Tragbretter, Stegplatten und Deckbretter geschichtet

    Mittlerweile bin ich bei der vierten Version des Aufbaus, die ich schon für ganz gelungen halte, daher stelle ich sie hier im Detail vor.

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neuerdings auch auf Mastodon.