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ein paar Gedanken zu KI
Über KI ist eigentlich schon genug geschrieben worden, von Leuten, die das besser können als ich. Warum also dieser Eintrag? Neulich ist mir über die Plattform ZDFmitreden ein Fragebogen geschickt worden, der diverse Einschätzungen und Meinungen im Themenfeld “KI” abgefragt hat. Dabei hat er nicht definiert, was mit KI gemeint ist, und die Fragen waren auch teilweise mit “KI” und teilweise mit “Automatisierung” formuliert.
Neben den Multiple-Choice Antworten habe ich mich auch in den Freitextfeldern ausgetobt und möchte die Texte hier festhalten. Mit “ihr” sind also die Fragesteller dieser Umfrage gemeint. Ich habe jetzt beim Durchlesen ein paar Korrekturen und Ergänzungen vorgenommen.
Ich bin irritiert, dass hier in der Fragestellung von “KI” zu “automatisierbar” gewechselt wurde. Wir automatisieren, seit es Maschinen, und erst recht Rechenmaschinen/Computer gibt. Schon wenn ich in einem Text die Volltextsuche benutze, um ein Wort zu finden, dann automatisiere ich das Lesen, denn ich muss nicht, wie es in einem Papierdokument wäre, selbst mit den Augen den Text durchgehen und das Wort finden (und nicht übersehen). Das können Computer sehr gut und schnell. Rechnen ebenso. Jede Tabellenkalkulation mit Formeln (also ein Excel-Sheet, wenn ich Microsoft Office als Beispiel nehme) ist Automatisierung. Ich habe keine Zweifel, dass das unser Leben viel angenehmer und viele Dinge erst möglich gemacht hat.
In den letzten zehn oder mehr Jahren, schon vor Aufkommen der riesigen LLMs (Beispiel ChatGPT), wurde “KI” zu einem Werbebegriff und für eine Vielzahl, teilweise auch schon vorher verbreiteter, IT-Techniken eingesetzt. Im engeren Sinne ging es um “Neuronale Netze”, ein Softwaregebilde, das Lernprozesse im Gehirn nachbilden soll und durch Trainingsdaten Mustererkennung “lernt”.
Heute verbinden viele Menschen mit “KI” aber konkret diese LLMs, also heuristische/stochastische Modelle, die auf einem sehr großen Korpus von meist Texten und/oder Bildern trainiert wurden. Die Antworten beruhen auf der Wahrscheinlichkeit, dass eine solche Wortfolge der Fragestellung folgen kann - man muss sich um jede Frage herum also als Rahmen vorstellen: “Wie könnte die Antwort auf folgende Frage klingen?”. LLMs haben kein Verständnis von der Bedeutung der Wörter oder Bildinhalte, mit denen sie umgehen, auch wenn es diesen Anschein erwecken kann. “Die Maschine hat mich verstanden” ist also eine sehr aufwändig herbeigeführte Illusion. Generative KI kann Ausgaben bereitstellen, die urheberrechtlich geschütztes Material enthalten, sachlich falsch sind, und die Ergebnisse sind nicht reproduzierbar, weil verdeckte Parameter bis hin zu Zufall einfließen.
Automatisierbarkeit wünscht sich keine von diesen Eigenschaften. Zuverlässige Automatisierung kann aber auf eine unterbestimmte Fragestellung keine Antwort liefern, sie müsste Rückfragen stellen, bis alle Unklarkeiten beseitigt sind, das ist unbequem. Einfach zufällige Antworten auf alle nicht genannten Parameter anzunehmen, führt zu Beliebigkeit. Untauglich für alles, worauf man sich verlassen will.
KI (konkret LLMs) wird heute als Heilsbringer gefeiert und die bekannten Schwächen ausgeblendet, wie damals beim Verbrennen fossiler Energie die Klima- und Umweltschäden. Eine finanzstarke Lobby versucht uns in diese Richtung zu beeinflussen. Das weckt falsche Erwartungshaltungen. Ein guter Programmierer hat mehr Arbeit und liefert weniger Ergebnisse, wenn er/sie dazu verdonnert wird, sich von KI Code hinkotzen zu lassen, und diesen dann zu überprüfen, als wenn er/sie ihn selber schreiben würde/dürfte. Genauso eine verantwortungsbewusste, sorgfältige Sachbearbeiterin, die Textbausteine für den Kunden hingeworfen bekommt, von denen sie weiß, dass sie unpassend sind, und unter Zeitdruck entscheiden muss, ob sie das einfach zulässt oder viel Zeit in eine passende Formulierung steckt. Der gleichgültige Kollege hätte vermutlich selber auch nichts besseres geschrieben. Ein “Race to the Bottom” in Arbeitsqualität.
Kreative Berufe wie Grafikdesigner, Texter, Maler und Zeichner, werden zu einem großen Teil ersetzt werden durch Leute, die nur grobe Skizzenbeschreibungen durch eine LLM jagen und das Ergebnis für gut genug halten. Ohne Verantwortung zu übernehmen, wenn es ein Plagiat der Arbeit eines Menschen darstellt - was meistens nicht bemerkt geschweige denn rechtlich verfolgt wird. Die tun mir leid.
Manager, die sich Emails schreiben lassen, damit deren Empfänger sie sich dann zusammenfassen lassen, sind eine Karrikatur von Kommunikation. Führungsebenen, die nur von unten nach oben Reports zusammenfassen und von oben nach unten Anweisungen weiterleiten, tun mir nicht leid, wenn sie ersetzt werden. Ihre Mitarbeiter haben mir vermutlich heute schon leid getan, dass sie nur verwaltet und nicht wertschätzend behandelt werden.Die Gründer und Geldgeber von KI-Unternehmen haben ein zutiefst elitäres, verwerfliches Menschenbild, das jede humanistische Regung vermissen lässt und Menschen als Verschleißteile in der Maschine zur Umsatz- und Gewinnmaximierung ansieht. Das sollten wir uns bei der Entscheidung zur Nutzung vor Augen führen.
Ihr seid von “KI” gesprungen zu “Automatisierung” und dann wieder zu “KI”, womit offensichtlich ganz konkret große LLMs gemeint sind (Anmerkung: es gab Fragen u.a. zu dem großen Stromverbrauch). Ich halte riesige LLMs für einen Hype. So wie er von den großen US-Unternehmen betrieben wird, ist es eine dumme Ressourcenverschwendung und die Vision von der “AGI”, der “Artificlal General Intelligence”, einer allumfassend menschengleich handelnden Maschine, ist Träumerei, auf die Billionen von US$ verwettet werden.
Denn schlanke LLMs mit einem definierten, kuratierten Korpus sind im Unternehmenseinsatz tausendmal effizienter als eine Weltmodell-LLM, die durch Prompts eingehegt ist auf die Aufgabe. Ich brauche keinen Chatbot bei meiner Bank, der mir mit genug Zureden Kochrezepte geben oder sagen kann, wieviele Straßen San Francisco hat - oder es nur nicht sagt, weil es ihm wirksam verboten wurde bzw. weil ich nicht weiß, wie ich diese Einschränkungen umgehen kann. Er muss diesen ganzen Ballast gar nicht mit sich rumtragen! Dann passt er auch auf einen mittleren PC und muss nicht in einer Cloud aus tausenden Nvidia-Kraftmaschinen laufen. Das ist wie wenn ich hinter dem Haus Licht brauche, und ich miete mir einen SUV, fahre mit dem um die Ecke und schalte dessen Scheinwerfer ein, weil ich keine Taschenlampe zur Hand habe.
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Referenzertragsmodell ist sinnvoll!
Ich habe gerade eine Tirade für die Beibehaltung des Referenzertragsmodells geschrieben, die ich auch hier festhalten möchte.
Das Referenzertragsmodell führt dazu, dass der im Ausschreibungsverfahren gebotene und hoffentlich bezuschlagte Strompreis für die tatsächliche Windenergieanlage mit einem Standortfaktor korrigiert wird, der die Windhöffigkeit, also das Windangebot am Standort, mit einem definierten Referenzstandort ins Verhältnis setzt. So wird ein Ausgleich dafür geshcaffen, dass auch an windschwächeren Standorten Windenergie wirtschaftlich gewonnen werden kann. Die “Blackrot” Koalition hat sich schon im Koalitionsvertrag vorgenommen, diese Regelung zu überprüfen, und Ministerin Reiche will sie natürlich gerne ganz abschaffen.
Ich meine, es sollte beibehalten werden, und erkläre hier warum:
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Strommarkt: PV-Einspeisung in der Niederspannung netzdienlich und einfach gestalten
Die schon länger diskutierte Direktvermarktungspflicht ist meiner Meinung nach nicht unbedingt die Katastrophe für die PV-Entwicklung, als die sie teilweise verschrieen wird. Aber sie ist eine Kostenbelastung für kleine Prosumer (so nennt man die Doppelrolle Produzenten-Verbraucher, englisch aus Producer-Consumer zusammengezogen) wie Eigenheimbesitzer und andere Dachflächeneigner. Denn die Direktvermarkter verlangen eine Grundgebühr für die Vertragsverwaltung und ggf. Gerätemiete für ihre Steuerbox, die zunächst vom Stromerlös bezahlt werden muss, bevor damit die Anlage refinanziert werden kann.
PV-Errichter müssen daher abwägen: will ich auf Eigenverbrauch optimieren, daher meine PV kleiner und meine Batterie größer dimensionieren und den restlichen Strom vielleicht verschenken, oder baue ich erst recht so groß wie möglich, damit die neuen Kosten nicht so stark ins Gewicht fallen?
Vor allem aber ist die Direktvermarktungspflicht ein Bürokratiemonster, und steht damit dem aktuellen Regierungsziel des Bürokratieabbaus genau entgegen! Denn neben dem Verteilnetzbetreiber (VNB) = oft der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB), dem Stromlieferanten (den man ja frei wechseln kann, manche machen das jährlich), manchmal dem wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) bedient jeder Stromzähler noch einen weiteren Vertragspartner, eben den Direktvermarkter (DV). Das ist lästig für die Prosumer, es ist aber auch eine Belastung für den Messstellenbetreiber, häufig also den VNB, der die SmartMeter-Messwerte entsprechend in Echtzeit weiterleiten muss und nach der reinen Lehre auch die Befehle des Direktvermarkters über sein SmartMeter-Gateway – schließlich will der Direktvermarkter sein virtuelles Kraftwerk auch steuern können. Außerdem ist die wirtschaftliche Zielsetzung eines Direktvermarkters nicht unbedingt netzdienlich, sondern kann zu verstärkten Last- und Einspeisespitzen führen, wenn alle seine Vertragsanlagen dessen Strategie gleichzeitig ausführen. Das ganze zwischen dutzenden Direktvermarktern und über 800 teilweise winzigen VNB, von denen einige heute schon mit der Bedienung der Vielzahl von Schnittstellen überfordert sind und nicht alle Prozesse digitalisiert haben. Der VNB muss sich beim Anschluss einer PV vergewissern, dass ein DV-Vertrag besteht – neben den technischen Prüfung über die Eignung des Anschlusses. Und was ist, wenn der gekündigt wird, oder wenn der DV pleite geht? Mit der Direktvermarktungspflicht fällt der “default” wie ich als Informatiker sage, also der Standardfall weg, bzw. wird zum Ausnahmefall, wie die Grundversorgung in Verbrauchsrichtung – die ist in der Regel schlechter als jeder auch vom örtlichen Stromlieferanten angebotene Wahltarif.
Fakt ist aber auch, eine zeitunabhängige Vergütung von PV-Strom (mittlerweile mit Negativpreis-Pausen und entsprechender Nachholzeit – das ist aber nur “ein Pflaster” und sichert noch keine Netzdienlichkeit) passt schlecht zu einem effizienten Stromsystem, das auf Erneuerbaren beruht, und das wollen wir doch eigentlich alle.
Ich will hier einen schlankeren Entwurf skizzieren, der nach meinem Dafürhalten zukunftssicher und ausreichend netzdienlich ist.
Meine Idee ist folgende:
- bei der Inbetriebnahme reicht es, die Anlage im Marktstammdatenregister einzutragen (wie bei Balkonsolar heute). Die zentralen Angabe bei der Eintragung ist die maximale Einspeiseleistung, die PV-Maximalleistung ist nachrangig. Danach darf man sofort mit einer gedeckelten Leistung einspeisen – sagen wir 25% der vereinbarten Leistungsbereitstellung, bei einem normalen Hausanschluss (3x50A, 30kW) sind das immerhin 7,5kW – und zwar prinzipiell rund um die Uhr.
- innerhalb einer Frist von 2 Monaten muss der VNB die tatsächlich maximal mögliche Einspeisung am Anschluss mitteilen. Die wird davon abhängen, wieviele Einspeiser schon an gleichen Trafoabgang dranhängen und welche Auslastung dieser Leitung er in Einspeiserichtung bisher beobachtet hat. Idealerweise wäre es die volle Anschlussleistung (bzw. die angefragte Einspeiseleistung, wenn niedriger), aber die Niederspannungs-Leitungen zwischen Trafo und Kunden sind auf einen gewissen Gleichzeitigkeitsfaktor ausgelegt, von dem man bei der Einspeisung nicht ausgehen kann. Dynamisch kann er dann im Betrieb ein Dimmsignal für Erzeugung über das SmartMeter senden, wenn die Leitung in Einspeiserichtung voll ist. Dieses muss das HEMS beachten.
- wenn ein SmartMeter vorhanden ist, wird vom VNB immer der Börsenstrompreis (Day-Ahead) vergütet. Dazu kommt ein EE-Bonus je nach Maximalleistung, z.B. 1ct/kWh bis 10kW, 0,6ct/kWh bis 30kW, 0,3ct/kWh darüber. Mit Maximalleistung ist hierbei die maximale konfigurierte AC-Einspeiseleistung gemeint. Die PV-Leistung in kWp wird zwar ebenfalls im Marktstammdatenregister angemeldet, ist aber nur für die Statistik.
- Es fallen weder Fixkosten noch Netzentgelte an.
- wenn kein SmartMeter vorhanden ist, dann leistet der VNB eine zeitunabhängige Vergütung mit dem Börsendurchschnittspreis innerhalb der Ableseperiode des Zählers (in der Regel Kalenderjahr – jedenfalls besteht mein VNB/gMSB sogar fürs Balkonkraftwerk auf eine Ablesung zum Jahreswechsel). Das ist ein gewisser, aber verkraftbarer Nachteil für den VNB – und damit ein Anreiz, SmartMeter auszurollen.
- der Großteil der Vergütung ergibt sich aus dem bezahlten Börsenpreis, der Umfang der EE-Subvention ist im Vergleich zur bisherigen Festvergütung minimal. Praktisch muss kein Nachweis geführt werden, was für ein Strom eingespeist wird, ob direkter PV-Strom, batteriegepufferter PV-Strom, oder gespeicherter Strom aus Netzbezug. Denn letzterer dürfte wegen der Netzentgelte und anderen Kostenbestandteile beim Bezug nur in Extremfällen lohnend sein. Die BNetzA hat mit der Pauschalregelung in MiSpeL eine Argumentation geliefert, die hier herangezogen werden kann.
- die Vergütung für eingespeisten Strom ist von der Umsatzsteuer befreit. Das dient dem Bürokratieabbau: da der VNB umsatzsteuerpflichtig ist, könnte er die MWSt seinerseits als Vorsteuer absetzen, es macht also per Saldo keinen Unterschied. Aber so spart man sich, dass Prosumer für den Strom Umsatzsteuer erklären und abführen müssen, egal ob sie z.B. als Freiberufler oder Gewerbetreibender anderweitig umsatzsteuerpflichtig sind. Der VNB muss keine Fallunterscheidung durchführen, keine UstID erfassen.
- die Annahme, dass PV-Anlagen im Privateigentum keine einkommensteuerpflichtigen Erträge abwerfen, bleibt bestehen. Das erspart die Anmeldung von Kleingewerben und damit Aufwand beim Finanzamt.
Wie komme ich auf diese Regeln? Hier eine Erläuterung.
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Energiespar-Howto: Albedo v4 - Lowcost solarthermische Fassade
Die Anfänge meines Albedo-Projekts habe ich in einem früheren Eintrag beschrieben. Ich will nicht alles hier wiederholen, nur ganz kurz: ich fange mit einer schwarzen Oberfläche (Molton, ein dicker Baumwollstoff, 300g/m²) Sonneneinstrahlung an der Außenseite meiner ungedämmten Außenwand auf, und schirme die gewonnene Wärme durch eine transparente Schicht von der Außenluft ab. Der Wandaufbau leistet nebenbei ein gewisses Maß an Dämmung.
Detail des Albedo v4 Aufbaus: vor der Außenwand sind Molton, Tragbretter, Stegplatten und Deckbretter geschichtet
Mittlerweile bin ich bei der vierten Version des Aufbaus, die ich schon für ganz gelungen halte, daher stelle ich sie hier im Detail vor.
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Erfahrungsbericht Midea PortaSplit bei mir
Ich kann ja ziemlich stur sein, diesen Winter treffen da zwei Sachverhalte zusammen: 1. ich habe mir vorgenommen, kein fossiles Heizöl mehr zu kaufen, 2. das Projekt, die Ölheizung durch eine Wärmepumpe zu ersetzen, harrt noch der Umsetzung.
Ich muss mich also diesen Winter behelfen, und elektrische Heizlüfter sind nicht ideal, Holzöfen haben auch allerlei Nachteile. Ich hatte schon Erfahrung mit einem Abluft-Klimagerät, das ist aber auch korxig (vielleicht mehr dazu in einem separaten Post).
Split-Klimaanlagen sind billig, aber die muss ein Profi installieren - offiziell sowieso, aber auch praktisch, denn ohne Vakuumpumpe und korrektes Abschneiden, Aufweiten und Zusammenfügen der Rohre geht da nix. Ein Online-Anbieter ruft allein für die Inbetriebnahme deutlich über tausend Euro auf. Für einen Behelf für vielleicht (hoffentlich!) nur einen Winter waren mir diese Kosten und der Eingriff in die Bausubstanz zu hoch.
Aber das Produkt Midea PortaSplit hat mein Interesse geweckt: eine Split-Klimaanlage, die als Gesamtsystem betriebsbereit daherkommt und von mir selbst aufgestellt werden kann. Nachteil ist, dass sie R32 und nicht das klimafreundliche R290 (Propan) verwendet. Im Vergleich zu einem 2kW Heizlüfter macht sie fast die doppelte Wärme bei halbem Stromverbrauch. Auf den Preisvergleichsportalen erscheint Prosatech ziemlich weit oben, und bietet sie auch aktuell noch für 749 € inkl. Versand an. Ich habe sie zu diesem Preis am 19.11. bestellt und am 25.11. hat sie mir der Spediteur vor die Tür gestellt.
Palette mit verpackter Midea PortaSplit
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