Die neuesten 5 Einträge

  • Die Windenergie-Misere

    Das Thema Windenergie interessiert mich aus zwei Perspektiven: einerseits als Baustein der Energiewende, andererseits weil wir hier vor Ort seit Jahren einen kleinen Bürgerwindpark planen, der leider noch nicht umgesetzt werden konnte. Daher erlebe ich auch ganz aus der Nähe, wie sehr die aktuelle Situation bei den Ausschreibungen den Ausbau belastet.

    Für die, die es noch nicht gehört haben: die allermeisten Windparks müssen sich einen Ausschreibungsverfahren stellen, das viermal im Jahr von der Bundesnetzagentur durchgeführt wird und seit geraumer Zeit zunehmend stark überzeichnet ist, d.h. sehr viele sich bewerbende Projekte erhalten keinen Zuschlag.

    Ich will hier meine Sicht auf die Lage, die Auswirkungen auf speziell Bürgerwindpark-Projekte, und mögliche Lösungswege beschreiben.

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  • Gasturbinen für das erneuerbare Stromnetz?

    Seit geraumer Zeit habe ich den “Cleantech Ing” Newsletter von Rico Grimm abonniert (anonym via RSS, wie es ein Nerd so tut) und in seiner aktuellen Ausgabe hat er mit der Überschrift “Grüner Wasserstoff frisst Turbinen” einen Artikel bei “Ingenieur” verlinkt.

    Dazu habe ich auf Mastodon kommentiert, was ich auch hier festhalten möchte:

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  • PV-Dachanlagen böse? Das Argument Netzentgelte (und eine Anmerkung zu Strompreiszonen)

    Der geplante Wegfall der Einspeisevergütung für Dachanlagen wird mit der Belastung der Netze begründet. Ich habe im vorigen Blogeintrag schon illustriert, wie ein netzdienliches Einspeiseprofil ohne Direktvermarktung angereizt werden könnte. Nun betrachte ich die Diskussion um die Netzentgelte.

    Die Netze zu errichten und zu betreiben/pflegen kosten einen Haufen Geld. Die Leitung muss da liegen, egal ob ich sie ständig nutze oder nur hin und wieder. Wobei es im Verteilnetz den Gleichzeitigkeitsfaktor gibt, je mehr Anschlüsse von einer Leitung bedient werden, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass alle gleichzeitig die Anschlussleistung ausschöpfen, daher kann die Leitung bei minimalem Risiko überbucht werden.

    Es schien ausreichend, beispielsweise für hundert Haushalte die Anschlussleistung von zwölf bereitzustellen. Sind elektrische Durchlauferhitzer vorhanden, wird etwas großzügiger geplant. Die Energiewende mischt hier aber die Karten neu, an einem kalten Wintertag könnten eine Vielzahl von Wärmepumpen gleichzeitig stundenlang auf Volllast laufen, oder gar die Heizstäbe zum Einsatz kommen. Abends könnten viele Elektroautos gleichzeitig das Laden anfangen. Deshalb wurde die Fähigkeit erst zur Abschaltung, dann zum Dimmen geschaffen: §14a EnWG.

    Aber es besteht kein Zweifel, dass die Verteilnetze ausgebaut werden müssen, um die Energie zu transportieren, die wir früher aus Heizöl, Gas oder Benzin und Diesel gezogen haben - glücklicherweise ist Strom viel effizienter und schon etwa ein Viertel elektrischer Energie ersetzt die Fossilen. Außerdem sind erneuerbare Erzeugungsanlagen nicht beliebig im Land platzierbar, von den geeigneten Standorten brauchen wir Leitungen ins Netz und ggf. durchs Land. Das alles wird über den Preisbestandteil “Netzentgelte” im Strompreis bezahlt.

    Als Preisgrundlage kommen grundsätzlich drei Maße in Frage:

    • Grundpreis: ein fester Preis für den Anschluss, ganz unabhängig von der Nutzung;
    • Leistungspreis: der Preis hängt von der höchsten genutzten Leistung innerhalb eines Betrachtungszeitraums ab;
    • Arbeitspreis: der Preis hängt von der entnommenen Energiemenge (kWh) ab.

    Der Leistungspreis konnte früher nur mit einem aufwändigeren Meßgerät ermittelt werden. Diese lohnte sich nur bei Großverbrauchern der Industrie einzubauen. Für Haushalte bleibt also nur Grundpreis oder Arbeitspreis. Man wollte aber den Grundpreis nicht abschreckend hoch machen, daher blieb nur die Option, für Haushalte den größten Teil der Netzentgelte auf den Arbeitspreis umzulegen. Damit wird auch Energiesparen gefördert, was ja ein volkswirtschaftlich wünschenswertes Ziel ist.

    Bei reinen Verbrauchern kann man auch in etwa davon ausgehen, dass der durchschnittliche Verbrauch und die Belastung des Stromnetzes eng zusammenhängen, es ist also fair, und Wenigverbraucher zahlen nur einen geringen Betrag für das reine Vorhandensein des Stromanschlusses. Diese Betrachtung kippt aber, wenn die Nutzerschaft sich auf Prosumer, also Haushalte mit eigener PV, die viel Eigenverbrauch haben, im Sommer womöglich überflüssigen Strom einspeisen, aber im Winter ähnlich viel, oder aufgrund ihrer veränderten Gewohnheiten (“billiger Strom”, Rebound-Effekt) sogar mehr Strom aus dem Netz beziehen, aber in Jahressumme einen deutlich niedrigeren Strombezug haben, einerseits und weiterhin reine Verbraucher ohne PV andererseits verteilt. Hier zahlen die reinen Verbraucher einen Teil der Netzkosten für die Prosumer mit. Das ist die Logik, warum Netzentgelte auf den Eigenverbrauch oder andere Ausgleichszahlungen diskutiert werden, obwohl das nach der naiven Betrachtung: “was willst du von mir, mein Eigenverbrauch durchläuft das Netz doch garnicht?!” unlogisch erscheint.

    Wie kann es nun weitergehen?

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  • ein paar Gedanken zu KI

    Über KI ist eigentlich schon genug geschrieben worden, von Leuten, die das besser können als ich. Warum also dieser Eintrag? Neulich ist mir über die Plattform ZDFmitreden ein Fragebogen geschickt worden, der diverse Einschätzungen und Meinungen im Themenfeld “KI” abgefragt hat. Dabei hat er nicht definiert, was mit KI gemeint ist, und die Fragen waren auch teilweise mit “KI” und teilweise mit “Automatisierung” formuliert.

    Neben den Multiple-Choice Antworten habe ich mich auch in den Freitextfeldern ausgetobt und möchte die Texte hier festhalten. Mit “ihr” sind also die Fragesteller dieser Umfrage gemeint. Ich habe jetzt beim Durchlesen ein paar Korrekturen und Ergänzungen vorgenommen.

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  • Referenzertragsmodell ist sinnvoll!

    Ich habe gerade eine Tirade für die Beibehaltung des Referenzertragsmodells geschrieben, die ich auch hier festhalten möchte.

    Das Referenzertragsmodell führt dazu, dass der im Ausschreibungsverfahren gebotene und hoffentlich bezuschlagte Strompreis für die tatsächliche Windenergieanlage mit einem Standortfaktor korrigiert wird, der die Windhöffigkeit, also das Windangebot am Standort, mit einem definierten Referenzstandort ins Verhältnis setzt. So wird ein Ausgleich dafür geshcaffen, dass auch an windschwächeren Standorten Windenergie wirtschaftlich gewonnen werden kann. Die “Blackrot” Koalition hat sich schon im Koalitionsvertrag vorgenommen, diese Regelung zu überprüfen, und Ministerin Reiche will sie natürlich gerne ganz abschaffen.

    Ich meine, es sollte beibehalten werden, und erkläre hier warum:

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neuerdings auch auf Mastodon.