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  • Strommarkt: PV-Einspeisung in der Niederspannung netzdienlich und einfach gestalten

    Die schon länger diskutierte Direktvermarktungspflicht ist meiner Meinung nach nicht unbedingt die Katastrophe für die PV-Entwicklung, als die sie teilweise verschrieen wird. Aber sie ist eine Kostenbelastung für kleine Prosumer (so nennt man die Doppelrolle Produzenten-Verbraucher, englisch aus Producer-Consumer zusammengezogen) wie Eigenheimbesitzer und andere Dachflächeneigner. Denn die Direktvermarkter verlangen eine Grundgebühr für die Vertragsverwaltung und ggf. Gerätemiete für ihre Steuerbox, die zunächst vom Stromerlös bezahlt werden muss, bevor damit die Anlage refinanziert werden kann.

    PV-Errichter müssen daher abwägen: will ich auf Eigenverbrauch optimieren, daher meine PV kleiner und meine Batterie größer dimensionieren und den restlichen Strom vielleicht verschenken, oder baue ich erst recht so groß wie möglich, damit die neuen Kosten nicht so stark ins Gewicht fallen?

    Vor allem aber ist die Direktvermarktungspflicht ein Bürokratiemonster, und steht damit dem aktuellen Regierungsziel des Bürokratieabbaus genau entgegen! Denn neben dem Verteilnetzbetreiber (VNB) = oft der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB), dem Stromlieferanten (den man ja frei wechseln kann, manche machen das jährlich), manchmal dem wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) bedient jeder Stromzähler noch einen weiteren Vertragspartner, eben den Direktvermarkter (DV). Das ist lästig für die Prosumer, es ist aber auch eine Belastung für den Messstellenbetreiber, häufig also den VNB, der die SmartMeter-Messwerte entsprechend in Echtzeit weiterleiten muss und nach der reinen Lehre auch die Befehle des Direktvermarkters über sein SmartMeter-Gateway - schließlich will der Direktvermarkter sein virtuelles Kraftwerk auch steuern können. Außerdem ist die wirtschaftliche Zielsetzung eines Direktvermarkters nicht unbedingt netzdienlich, sondern kann zu verstärkten Last- und Einspeisespitzen führen, wenn alle seine Vertragsanlagen dessen Strategie gleichzeitig ausführen. Das ganze zwischen dutzenden Direktvermarktern und über 800 teilweise winzigen VNB, von denen einige heute schon mit der Bedienung der Vielzahl von Schnittstellen überfordert sind und nicht alle Prozesse digitalisiert haben. Der VNB muss sich beim Anschluss einer PV vergewissern, dass ein DV-Vertrag besteht - neben den technischen Prüfung über die Eignung des Anschlusses. Und was ist, wenn der gekündigt wird, oder wenn der DV pleite geht? Mit der Direktvermarktungspflicht fällt der “default” wie ich als Informatiker sage, also der Standardfall weg, bzw. wird zum Ausnahmefall, wie die Grundversorgung in Verbrauchsrichtung - die ist in der Regel schlechter als jeder auch vom örtlichen Stromlieferanten angebotene Wahltarif.

    Fakt ist aber auch, eine zeitunabhängige Vergütung von PV-Strom (mittlerweile mit Negativpreis-Pausen und entsprechender Nachholzeit - das ist aber nur “ein Pflaster” und sichert noch keine Netzdienlichkeit) passt schlecht zu einem effizienten Stromsystem, das auf Erneuerbaren beruht, und das wollen wir doch eigentlich alle.

    Ich will hier einen schlankeren Entwurf skizzieren, der nach meinem Dafürhalten zukunftssicher und ausreichend netzdienlich ist.

    Meine Ziele sind folgende:

    • bei der Inbetriebnahme einer Erzeugungsanlage soll möglichst wenig Bürokratie anfallen.
    • zumindest eine teilweise Inbetriebnahme soll nicht durch langsame Prozesse verschleppt werden können.
    • ohne weitere Verträge wie z.B. Direktvermarktung (die ja weiterhin möglich ist, nur nicht Pflicht wird) soll eine brauchbare Vergütung gezahlt werden.
    • zusätzliche Grundpreise sollen nur anfallen, wenn die Erzeugungsanlage einen dickeren Anschluss erfordert, als schon besteht.
    • Ausspeichern ins Netz soll erlaubt sein.
    • das Schema soll leicht verständlich sein.
    • der SmartMeter-Rollout soll für den gMSB wünschenswert sein, aber keine Voraussetzung darstellen.

    Daraus ergibt sich folgende Idee.

    • bei der Inbetriebnahme reicht es, die Anlage im Marktstammdatenregister einzutragen (wie bei Balkonsolar heute) und man darf sofort mit einer gedeckelten Leistung einspeisen. Sagen wir 30% der vereinbarten Leistungsbereitstellung, bei einem normalen Hausanschluss (3x50A, 30kW) sind das immerhin 9kW - und zwar prinzipiell rund um die Uhr.
    • innerhalb einer Frist von 2 Monaten muss der VNB die tatsächlich maximal mögliche Einspeisung am Anschluss mitteilen. Die wird davon abhängen, wieviele Einspeiser schon an gleichen Trafoabgang dranhängen und welche Auslastung dieser Leitung er in Einspeiserichtung bisher beobachtet hat. Idealerweise wäre es die volle Anschlussleistung, aber die Niederspannungs-Leitungen zwischen Trafo und Kunden sind auf einen gewissen Gleichzeitigkeitsfaktor ausgelegt, von dem man bei der Einspeisung nicht ausgehen kann. Dynamisch kann er dann im Betrieb ein Dimmsignal für Erzeugung über das SmartMeter senden, wenn die Leitung in Einspeiserichtung voll ist. Dieses muss das HEMS beachten.
    • wenn ein SmartMeter vorhanden ist, wird vom VNB immer der Börsenstrompreis (Day-Ahead) vergütet.
    • Es fallen weder Fixkosten noch Netzentgelte an.
    • wenn kein SmartMeter vorhanden ist, dann leistet der VNB eine zeitunabhängige Vergütung mit dem Börsendurchschnittspreis innerhalb der Ableseperiode des Zählers (in der Regel Kalenderjahr - jedenfalls besteht mein VNB/gMSB sogar fürs Balkonkraftwerk auf eine Ablesung zum Jahreswechsel). Das ist ein gewisser, aber verkraftbarer Nachteil für den VNB - und damit ein Anreiz, SmartMeter auszurollen.
    • da der Börsenpreis bezahlt wird, handelt es sich um keine Subvention. Daher ist es auch egal, was für ein Strom eingespeist wird, ob direkter PV-Strom, batteriegepufferter PV-Strom, gespeicherter Strom aus Netzbezug (dürfte wegen der Netzentgelte und anderen Kostenbestandteile beim Bezug nur in Extremfällen lohnend sein).
    • die Vergütung für eingespeisten Strom ist von der Umsatzsteuer befreit. Das dient dem Bürokratieabbau: da der VNB umsatzsteuerpflichtig ist, könnte er die MWSt seinerseits als Vorsteuer absetzen, es macht also per Saldo keinen Unterschied. Aber so spart man sich, dass Prosumer für den Strom Umsatzsteuer erklären und abführen müssen, egal ob sie z.B. als Freiberufler oder Gewerbetreibender anderweitig umsatzsteuerpflichtig sind. Der VNB muss keine Fallunterscheidung durchführen, keine UstID erfassen.
    • die Annahme, dass PV-Anlagen im Privateigentum keine einkommensteuerpflichtigen Erträge abwerfen, bleibt bestehen. Das erspart die Anmeldung von Kleingewerben und damit Aufwand beim Finanzamt.

    Wie komme ich auf diese Regeln? Hier eine Erläuterung.

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  • Energiespar-Howto: Albedo v4 - Lowcost solarthermische Fassade

    Die Anfänge meines Albedo-Projekts habe ich in einem früheren Eintrag beschrieben. Ich will nicht alles hier wiederholen, nur ganz kurz: ich fange mit einer schwarzen Oberfläche (Molton, ein dicker Baumwollstoff, 300g/m²) Sonneneinstrahlung an der Außenseite meiner ungedämmten Außenwand auf, und schirme die gewonnene Wärme durch eine transparente Schicht von der Außenluft ab. Der Wandaufbau leistet nebenbei ein gewisses Maß an Dämmung.

    Detail des Albedo v4 Aufbaus: vor der Außenwand sind Molton, Tragbretter, Stegplatten und Deckbretter geschichtet

    Detail des Albedo v4 Aufbaus: vor der Außenwand sind Molton, Tragbretter, Stegplatten und Deckbretter geschichtet

    Mittlerweile bin ich bei der vierten Version des Aufbaus, die ich schon für ganz gelungen halte, daher stelle ich sie hier im Detail vor.

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  • Erfahrungsbericht Midea PortaSplit bei mir

    Ich kann ja ziemlich stur sein, diesen Winter treffen da zwei Sachverhalte zusammen: 1. ich habe mir vorgenommen, kein fossiles Heizöl mehr zu kaufen, 2. das Projekt, die Ölheizung durch eine Wärmepumpe zu ersetzen, harrt noch der Umsetzung.

    Ich muss mich also diesen Winter behelfen, und elektrische Heizlüfter sind nicht ideal, Holzöfen haben auch allerlei Nachteile. Ich hatte schon Erfahrung mit einem Abluft-Klimagerät, das ist aber auch korxig (vielleicht mehr dazu in einem separaten Post).

    Split-Klimaanlagen sind billig, aber die muss ein Profi installieren - offiziell sowieso, aber auch praktisch, denn ohne Vakuumpumpe und korrektes Abschneiden, Aufweiten und Zusammenfügen der Rohre geht da nix. Ein Online-Anbieter ruft allein für die Inbetriebnahme deutlich über tausend Euro auf. Für einen Behelf für vielleicht (hoffentlich!) nur einen Winter waren mir diese Kosten und der Eingriff in die Bausubstanz zu hoch.

    Aber das Produkt Midea PortaSplit hat mein Interesse geweckt: eine Split-Klimaanlage, die als Gesamtsystem betriebsbereit daherkommt und von mir selbst aufgestellt werden kann. Nachteil ist, dass sie R32 und nicht das klimafreundliche R290 (Propan) verwendet. Im Vergleich zu einem 2kW Heizlüfter macht sie fast die doppelte Wärme bei halbem Stromverbrauch. Auf den Preisvergleichsportalen erscheint Prosatech ziemlich weit oben, und bietet sie auch aktuell noch für 749 € inkl. Versand an. Ich habe sie zu diesem Preis am 19.11. bestellt und am 25.11. hat sie mir der Spediteur vor die Tür gestellt.

    Palette mit verpackter Midea PortaSplit

    Palette mit verpackter Midea PortaSplit

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  • Energiespar-Howto: Keller-Lichtschacht einwintern

    Hier möchte ich vorstellen, wie ich mit wenig Aufwand einen meiner Kellerlichtschächte gedämmt habe. Der Heizkeller hat im Gegensatz zum Hobbyraum nur ein Einfachglas im Stahlrahmen und ein Mäusegitter, der Fensterflügel ist außerdem so verzogen, dass er nicht richtig geschlossen werden kann. Also muss eine Trennung zwischen kalter Außenluft und Keller her!

    Ich baue zwei Schichten ein, vor dem Fenster und nochmal unter dem Lichtschachtgitter.

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  • S-Bahn Nordring-Pendelzug: meine Idee

    Die Deutsche Bahn plant auf Anregung durch die Stadt München und BMW und beauftragt durch den Freistaat Bayern als Vorläufer für den Traum vom S-Bahn-Nordring einen Pendelverkehr von Karlsfeld oder Moosach zum FIZ und/oder Euro-Industriepark. Das ganze hat neulich wieder die Aufmerksamkeit von BMW und Presse bekommen, weil das Projekt nicht zur Sanierungssperrung des Allacher Autobahntunnels fertig werden soll. Dass Straße und Schiene ganz unterschiedliche Planungsregularien und -geschwindigkeiten aufweisen, ist ja immer wieder zu beobachten. Bei meiner Recherche bin ich aber auf widersprüchliche Informationen zum Projektstand gestoßen.

    Ich schrieb dazu am 29.10.25 folgende Mail an die Bahn. Leider ist die erhoffte Antwort bisher ausgeblieben. Um über die Idee leichter diskutieren zu können, stelle ich sie hier rein. Die Wahrnehmung wurde möglicherweise durch zwei Aspekte erschwert, die leider für mich nicht untypisch sind: 1. sie ist eher lang; 2. mein wichtigstes Anliegen steht nicht ganz oben.

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neuerdings auch auf Mastodon.